Immobilienwertermittlung mit Kompetenz und Zuverlässigkeit

Für eine verlässliche Immobilienwertermittlung ist vor allem ein Faktor entscheidend: der aktuelle Marktwert, oder auch Verkehrswert, Ihres Grundstückes oder Ihrer Immobilie. Denn dieser ist bestimmend für die steuerliche Einstufung sowie für die Bonitätseinstufung bei Banken auf Basis realistischer Wertverhältnisse. Dabei ist vor allem bei einer Immobilienwertermittlung wichtig: Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger. Und die Qualität der Bewertung ist nicht überall dieselbe. Für eine objektive und qualifizierte Aussage über Immobilienwerte sind Eigenschaften wie Marktkenntnis, Unabhängigkeit und Erfahrung unerlässlich.

Mit Kolb und Partner in Bayreuth haben Sie einen verlässlichen und kompetenten Berater mit jahrzehntelanger Erfahrung an Ihrer Seite, der Sie in allen Anliegen rund um die Immobilienwertermittlung unterstützt.

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Unsere Leistungen

  • Verkehrswertermittlung von Immobilien
  • Immobilienbewertung zur Steuerfeststellung
  • Ermittlung der Restnutzungsdauer
  • Erstellung von Schiedsgutachten
  • Wertermittlung im Vorfeld der Enteignung
  • Miet- und Pachtwertermittlung
  • Bewertung von Sonder- und Teileigentum
  • Bereitstellung von Bauunterlagen

Der Markt ist dynamisch. Das heißt, der Verkehrswert von Immobilien kann sich aufgrund verschiedener rechtlicher oder wirtschaftlicher Faktoren stetig ändern. Vor allem bei Erbschaften oder An- und Verkäufen sowie für das Immobilienmanagement sind aktuelle und kompetente Gutachten hinsichtlich des Marktwertes einer Immobilie unerlässlich. Gerade das ist unsere Stärke: Kolb und Partner ist Ihr Spezialist, wenn es um die Immobilienwertermittlung geht!

Von der Feststellung der Grunderwerbssteuer über Schenkungssteuer bis hin zur Erbschaftssteuer auf Immobilien – alle basieren zunächst auf einer objektiv getroffenen Bewertung von Grundstück und / oder Immobilie, die vom Finanzamt pauschalisiert festgesetzt wird. Doch eine individuelle und realistische Wertermittlung, z. B. für die Festsetzung der Erbschaftssteuer auf Immobilien, gehört in Spezialistenhand. Denn dabei sind vor allem eine profunde Marktkenntnis, Wissen über gesetzliche Änderungen oder weitere variable Einflüsse auf den Marktwert eines Grundstücks ausschlaggebend.

Entscheidungen werden von öffentlichen Institutionen zunächst auf rein theoretischer Basis getroffen. Eine professionell und fundiert ausgeführte Bewertung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann deshalb auch dazu führen, beschlossene Entscheidungen zu revidieren. Dies gilt auch bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer auf Immobilien. Die Geschäftsinhaber von Kolb und Partner besitzen durch ihre langjährige Erfahrung und das umfassende Archiv mit Fallbeispielen auch für deutlich zurückliegende Stichtage die Kompetenz sowie das nötige Know-how, um Ihnen bei Ihrem persönlichen Anliegen als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen.

Gesamtnutzungs- und Restnutzungsdauer sind wichtige Einflussfaktoren auf die steuerliche Behandlung einer Immobilie. Das Sachverständigenbüro Kolb und Partner in Bayreuth ist Ihr Spezialist, wenn es um die Festlegung der Restnutzungsdauer geht, die je nach Gebäudeart, -alter und weiteren Faktoren variieren kann. Wir beraten und informieren Sie kompetent über die zu erwartende Restnutzungsdauer – und geben damit Investoren eine Hilfe für die steuerliche Abschreibung.

Was passiert eigentlich bei einer Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie? Wenn sich zwei Parteien streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Denn mittels eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist bei Streitfällen um eine Immobilie eine außergerichtliche Einigung möglich. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen die Spezialisten von Kolb und Partner objektive Schiedsgutachten für Immobilien bei Scheidungsfällen, Erbauseinandersetzungen und weiteren besonderen Vorkommnissen. Durch § 317 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besitzt das Schiedsgutachten seine rechtliche Grundlage und auch eine bindende Wirkung.

Im Rahmen von Ausbauarbeiten der Infrastruktur, die dem Gemeinwohl dienen, erfolgen immer wieder Enteignungen. Mittels eines Eingriffes öffentlicher Gewalt in vermögenswerte Rechte Einzelner, finden Enteignungen zum Beispiel beim Neu- oder Ausbau von Verkehrswegen sowie von Institutionen des Gemeinbedarfes statt. Hierbei gilt es, eine unparteiliche Wertermittlung des Grundstückes vorzunehmen, auf der im Anschluss die quantitative Entschädigung basiert. Auch hierfür finden Sie bei Kolb und Partner Spezialisten, die durch ihre Vereidigung Neutralität und Kompetenz wahren.

Nicht selten kommt es bei Miet- oder Pachterhöhungen zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Um diesen vorzubeugen, einen Rechtsstreit zu verhindern oder diesen zu begleiten, können Vermieter oder Verpächter im Vorfeld als Orientierungshilfe eine Beurteilung ihres Grundstückes oder ihrer Immobilie sowie ein Schiedsgutachten bei den vereidigten Sachverständigen von Kolb und Partner vornehmen lassen. Im Falle eines Rechtsstreites benötigen Betroffene ein ausführliches Gutachten über den Miet- oder Pachtwert. Bei uns erhalten Sie alle diese Dienstleistungen von erfahrenen Sachverständigen.

Da eine rechtssichere Bewertung besondere Kenntnisse verlangt, stellen Immobilienbewertungen von Sonder- und Teileigentum höchste Ansprüche. Nicht nur an das Wissen, sondern ebenfalls an die Erfahrung der Sachverständigen. Auf Basis des sachverständigen Gutachtens können z. B. Nutzungsregelungen oder Sondernutzungsrechte eingeräumt oder abgelehnt werden. Aus diesem Grund müssen die besonderen Fallgestaltungen sehr detailliert und begründet aufgeführt werden. Die Profis von Kolb und Partner sind sich ihrer Verantwortung bewusst und besitzen auch hierfür einen großen Erfahrungsschatz, den sie in den Dienst ihrer Kunden stellen.

Sie beschäftigen sich mit dem Kauf eines Hauses oder möchten eine Immobilie wieder verkaufen? Sprechen Sie gerne mit uns über Ihre Pläne. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung von Bauunterlagen, der Erstellung eines örtlichen Aufmaßes mit Planskizze – zum Beispiel bei verlorenen Plänen oder Planänderungen – sowie bei der Erstellung von Bestandsplänen. Natürlich erhalten Sie von uns auch Wohnflächen- und Nutzflächenberechnungen.

Nicht das, wonach Sie gesucht haben?

Sie sind auf der Suche nach einem Partner für die Immobilienwertermittlung, konnten in unseren vielfältigen Leistungen auf den ersten Blick jedoch nicht das finden, wonach Sie gesucht haben? Kein Problem: Auch für individuelle Sonderbewertungen stehen Ihnen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigten von Kolb und Partner jederzeit gerne beratend zur Verfügung. Nennen Sie uns einfach kurz Ihr Anliegen. Wir klären mit Ihnen zusammen, was Sie benötigen. Kontaktieren Sie uns!